Elterngeld: So profitieren Familien in Deutschland von der staatlichen Finanzspritze

@ smpratt90 (CCO-Lizenz) / pixabay.com

Endlich ist das Baby da und Mama und Papa würde am liebsten ihre ganze Zeit dem neuen Familienmitglied widmen. Leider füllen sich Bankkonto und Portemonnaie nicht von selbst und auch, wenn Babys in ihren ersten Lebensmonaten noch sehr klein und wenig anspruchsvoll sind, gibt es eine Menge Dinge, die sie benötigen, um rundum gut versorgt zu sein. Glücklicherweise hat der Gesetzgeber in Deutschland für Eltern eine Möglichkeit geschaffen, eine berufliche Auszeit zu nehmen und die Familie trotzdem finanziell abzusichern.

Um Elterngeld und Elternzeit optimal auszuschöpfen, sollten Eltern sich frühzeitig informieren und durch eine kompetente Elterngeldberatung ein Modell wählen, das die familiäre Situation und die individuellen Vorstellungen beider Elternteile bestmöglich unterstützt.

Elterngeld für alle: So können Familien die Leistungen vom Staat in Anspruch nehmen

Mit dem Elterngeld möchte der Staat junge Familien unterstützen und ihnen die Anpassung an die neue Situation erleichtern. Aus diesem Grund steht grundsätzlich allen Eltern die staatliche Leistung in Form des Elterngeldes zu, ganz gleich, ob beide Elternteile vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben oder ob sich einer der Partner oder sogar beide keiner beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind.

Ein Elterngeldantrag kann von folgenden Personen gestellt werden:

  • Angestellte
  • Beamte
  • Selbstständige
  • Studenten
  • Auszubildende
  • Erwerbslose
  • Großeltern oder Geschwister des Babys, sofern die leiblichen Eltern aufgrund einer schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung die Betreuung nicht eigenständig übernehmen können
  • Adoptiveltern
  • Stiefeltern

Damit ein Elterngeldantrag bearbeitet werden kann, müssen sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der oder die Antragsteller leben nach der Geburt mit ihrem Kind oder ihren Kindern im selben Haushalt
  • Der oder die Antragsteller betreuen das Kind oder die Kinder nach der Geburt selbst
  • Der oder die Antragsteller haben einen festen Wohnsitz in Deutschland und sind hier mit ihrem Erstwohnsitz gemeldet
  • Der oder die Antragsteller treten für die Betreuung des Kindes oder der Kinder beruflich kürzer, das bedeutet, dass sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche beruflich tätig sind

Die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Elterngeldes sind in Deutschland ganz klar geregelt. Wer es ganz genau wissen möchte, kann die Details im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nachlesen.

Wichtig: Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes und maximal drei Monate rückwirkend gestellt werden.

So viel Elterngeld gibt es

Wie hoch die Finanzspritze vom Staat für Familien ausfällt, ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich haben Eltern im Rahmen des Basiselterngeldes Anspruch auf insgesamt 14 Monate Elterngeldleistungen. Dabei muss ein Partner mindestens z2 und maximal 12 Monate in Anspruch nehmen. Innerhalb dieser Vorgaben ist jede beliebige Aufteilung zwischen beiden Elterneilen möglich.

Alleinerziehende Elternteile dürfen für sich alleine die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Im Falle von getrenntlebenden Eltern kann nur der Elternteil Elterngeld beantragen, bei dem das Kind mindestens 70 Prozent der Zeit lebt.

Für die Berechnung des Elterngeldes wird das Nettoeinkommen des jeweiligen Elternteiles in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt zugrunde gelegt. Bei einem Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro werden 67 % als Elterngeld ausgezahlt. Anschließend sinkt die Rate pro 2 Euro Nettomehrverdienst um 0,1%. Die minimale Rate liegt bei 65 %.

Lag das Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, wird eine höhere Rate ausbezahlt. Sie kann je nach Nettoeinkommen auf bis zu 100 % steigen. Die maximale Leistung beträgt 1.800 Euro monatlich. Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von 500.000 Euro und mehr (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

Wer vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig war, erhält im Rahmen des Elterngeldes eine Mindestzahlung von 300 Euro monatlich.

Mütter beziehen in den ersten beiden Monaten nach der Geburt das Mutterschaftsgeld, das separat berechnet wird. Erst ab dem 3. Monat nach der Geburt tritt die berechnete Elterngeldleistung an diese Stelle. Die Mutterschaftsmonate werden allerdings voll auf den Bezugszeitraum des Elterngeldes angerechnet. Eine erste Einschätzung über die zu erwartenden Bezüge gibt es im Elterngeldrechner.

Das Elterngeld erhöhen: So können Familien ihre Möglichkeiten optimal ausschöpfen

Neben dem klassischen Basiselterngeld gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Bezüge vom Staat während der Elternzeit zu erhöhen.

Mit dem ElterngeldPlus steht Familien ein noch flexibleres Modell zur Verfügung. Danach können Eltern den Leistungszeitraum von maximal 14 auf 28 Monate erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass sich beide Partner die Betreuung des Kindes oder der Kinder teilen. Das Elterngeld wird dann über den doppelten Zeitraum in halber Höhe ausbezahlt. Oft wird das ElterngeldPlus mit einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit kombiniert.

Wenn beide Elternteile während des Leistungszeitraumes jeweils in vier aufeinander folgenden Monaten 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten, erhalten sie zusätzlich einen Partnerschaftsbonus. Dieser beträgt vier weitere monatliche Elterngeldzahlungen in Höhe des ElterngeldPlus. Alleinerziehende Eltern können den Partnerschaftsbonus in voller Höhe in Anspruch nehmen, sofern sie in Teilzeit arbeiten.

Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten, sollten dies unbedingt mit dem ElterngeldPlus kombinieren. Dazu rät das Fachportal Elterngeld.de:

„Beim Basiselterngeld wird jedes steuerpflichtige Einkommen während des Elterngeldbezugs angerechnet und zwar ab dem ersten Euro. Hierbei gibt es keinen Freibetrag. Deshalb lohnt es sich nicht, arbeiten zu gehen und Basiselterngeld zu beziehen (es bleibt nach Verrechnung kaum mehr übrig, man hat weniger Zeit für die Kinder und deutlich mehr Stress). Sinnvoller ist es in solchen Fällen, Elterngeld Plus zu wählen, denn hierbei wird der Zuverdienst modifiziert angerechnet.“

Da berufstätige Mütter acht Wochen nach der Geburt des Kindes im bezahlen Mutterschutz sind, werden diese beiden Monate für die Mutter als Basiselterngeldmonate angerechnet. Erst ab dem 3. Monat nach der Geburt können Mütter also das ElterngeldPlus beantragen.

Eine weitere Möglichkeit auf mehr Elterngeld ist ein Bonus für Geschwisterkinder oder im Falle von Mehrlingsgeburten. Werden in einer Familie Mehrlinge geboren, so erhöht sich der Elterngeldanspruch um 300 Euro monatlich für jedes weitere Kind. Werden im selben Haushalt weitere Kinder betreut, erhöht sich der Anspruch ebenfalls. Dies gilt bei einem Kind unter 3 Jahren oder bei zwei Kindern unter 6 Jahren. Das Elterngeld erhöht sich in diesem Fall um 10 % oder mindestens 75 Euro monatlich. Beim ElterngeldPlus darf eine Erhöhung um mindestens die Hälfte in Anspruch genommen werden.

 

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