Kindergeldzuschlag 2018: So viel Kinderzuschlag gibt es in diesem Jahr

Kindergeldzuschlag

Neben dem normalen Kindergeld gibt es den sogenannten Kinderzuschlag als eine ergänzende finanzielle Leistung. Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte, die bereits Kindergeld beziehen, können den Kindergeldzuschlag zusätzlich beantragen. Insgesamt können neben dem normalen Kindergeld so bis zu 170 Euro pro Monat bezogen werden. Für gering verdienende Eltern handelt es sich hier also um einen sehr attraktiven Zuschuss. Was es bei der Beantragung des Kindergeldzuschlags zu beachten gibt, erfahrt ihr hier in unserem Ratgeber.

Alle Fakten zum Kindergeldzuschlag 2018 auf einem Blick

  • Es gibt keine pauschale Einkommensgrenze (aber eine Höchstgrenze, die sich nach dem Gesamtbedarf der Familie kalkuliert)
  • Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate
  • Die Auszahlung erfolgt immer gemeinsam mit der Auszahlung des Kindergelds
  • Seit Januar 2017 liegt die Leistungsgrenze bei 170 Euro pro Monat

Welche Voraussetzungen gibt es für den Kinderzuschlag?

Um sich überhaupt für den Kinderzuschlag zu qualifizieren, ist es nötig, dass Familien bereits vorab das Kindergeld oder aber eine andere, vergleichbare Leistung von der Familienkasse erhalten. Dabei muss das Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro bei verheirateten Ehepaaren liegen, bei Alleinerziehende ist die Grenze bei 600 Euro im Monat. Als Faustregel gilt: das Einkommen muss zusammen mit dem Kinderzuschlag hoch genug sein, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld besteht.
Wenn das Einkommen zu niedrig ist, muss entsprechend Arbeitslosengeld II beantragt werden.

Wie berechnet sich der Kindergeldzuschlag?

Die aktuelle Höchstgrenze (Stand 28.04.2018) liegt bei 170 Euro pro Monat. Der Geldbetrag wird zusammen mit dem Kindergeld auf das gleiche Konto gezahlt. Die jeweilige Höhe des Kindergeldzuschlags richtet sich nach dem Einkommen bzw. dem Vermögensstand. Maßgeblich für die Entscheidungsfindung ist dementsprechend die finanzielle Situation einer Familie.

Der Antrag wird in der Regel für einen Zeitraum von 6 Monaten durch die Familienkasse gewährt. Sofern auch über diesen Zeitraum hinaus ein Kindergeldzuschlag gewünscht ist, muss entsprechend ein neuer Antrag gestellt werden. Für zeitliche Fristen und etwaige Bearbeitungsdauer sollte dementsprechend bereits im Erstgespräch mit dem zuständigen Amt geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt ein erneuter Antrag gestellt werden sollte.

Für welche Kinder kommt der Kindergeldzuschlag in Betracht?

Damit für ein Kind der Kinderzuschlag beantragt werden kann, muss das Kind

  • unter 25 Jahren alt sein,
  • unverheiratet sein
  • und im eigenen Haushalt leben

Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann der Antrag bei der Familienkasse gestellt werden.

Wie muss der Antrag gestellt werden?

Genau wie beim Kindergeld, muss der Antrag auf Kindergeldzuschlag über die hiesige Familienkasse eingehen. Wie bereits oben erwähnt, wird unter anderem die finanzielle Situation abgefragt. Dementsprechend müssen einige Kinderzuschlag-Formule ausgefüllt, aber auch entsprechende Nachweise erbracht werden. Neben der Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers müssen beispielsweise auch Angaben zur Vermögenssituation sowie laufende Kosten für den Unterhalt des Kindes offengelegt werden. Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit können alle notwendigen Unterlagen heruntergeladen werden.

Den Kindergeldzuschlag müsst ihr genauso wie das Kindergeld bei der Familienkasse beantragen. Viele verschiedene Kinderzuschlag-Formulare sind hierfür notwendig. Neben der Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber benötigt ihr außerdem noch das Formular zur Erklärung des eigenen Vermögens und den anfallenden Kosten für den Unterhalt des Kindes. Unter Umständen benötigt ihr auch noch weitere Dokumente, die ihr auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit finden könnt.

Kindergeldzuschlag Ratgeber
Damit festgestellt werden kann, wie hoch der Anspruch auf den Kindergeldzuschlag wirklich ist, müssen alle FInanzen offengelegt werden.

Der vollständig ausgefüllte Antrag sowie etwaige Bescheinigungen können dann entweder persönlich vor Ort abgegeben werden, oder postalisch an die Familienkasse gesendet werden. Grundsätzlich sollte auch das Versenden per Fax möglich sein, aber hier sollte vorab Rücksprache mit dem zuständigen Amt gehalten werden.

Der Antrag wird dann im Detail geprüft und eine Rückmeldung sollte in der Regel binnen vier Wochen eintreffen. Wenn das nicht der Fall ist, kann man sich in der Regel telefonisch über den aktuellen Stand informieren.

Wo liegt die Höchsteinkommensgrenze für den Kindergeldzuschlag?

Von der Arbeitsagentur für Arbeit beziehungsweise der Familienkasse gibt es keine allgemein gültige Angabe zur Höchsteinkommensgrenze. Das heißt jedoch nicht, dass pauschal jede Familie den Kinderzuschlag beantragen kann, denn als Grundlage wird der Gesamtbedarf der Eltern herangezogen, der sich aus dem Grund- und Wohnbedarf zusammensetzt. Daher ist nicht nur das Einkommen zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus auch die Vermögenssituation der Familie.

Ab wann wird der Kindergeldzuschlag gezahlt?

Die Leistung kann ab dem Monat der Antragsstellung bezogen werden. Es gibt jedoch keine rückwirkende Auszahlung und die Zahlung ist immer mit dem Anspruch auf Kindergeld verknüpft. Die Dauer der Bewilligung kann im entsprechendem Bewilligungsbescheid eingesehen werden.

Kindergeldzuschlag 2018: So viel Kinderzuschlag gibt es in diesem Jahr
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